2015-05-12 15:36:57 CEST

2015-05-12 15:37:23 CEST


REGULATED INFORMATION

German
Ferratum Oyj - Einladung zur Jahreshauptversammlung

FERRATUM OYJ : Mitteilung zur Einberufung der Jahreshauptversammlung der Ferratum Oyj


Ferratum: Mitteilung zur Einberufung der Jahreshauptversammlung der Ferratum Oyj

Helsinki/Berlin, 12. Mai 2015 - Ferratum Oyj (ISIN: FI4000106299, WKN: A1W9NS)
("Ferratum") veröffentlicht diese Ad-hoc Mitteilung gem. § 8, Abs. 5 des
Finnischen Wertpapiermarktgesetzes.

MITTEILUNG ZUR EINBERUFUNG DER JAHRESHAUPTVERSAMMLUNG DER FERRATUM OYJ

Die   Aktionäre  der  Ferratum  Oyj  werden  hiermit  zur  Hauptversammlung  der
Gesellschaft   eingeladen.   Die  Hauptversammlung  findet  am  2. Juni  2015 im
MesseTurm, in der Friedrich-Ebert-Anlage 49, 60308, Frankfurt am Main, statt und
beginnt  um  10.30 Uhr  (deutscher  Zeit).  Der Einlass der zur Hauptversammlung
registrierten Personen beginnt um 9.30 Uhr.

Die  Hauptversammlung  wird  in  englischer  Sprache,  mit  Übersetzungen in die
finnische Sprache und die deutsche Sprache, abgehalten.

1 TAGESORDNUNG DER HAUPTVERSAMMLUNG

Auf der Hauptversammlung werden die nachfolgenden Tagesordnungspunkte behandelt:

(1) Eröffnung der Hauptversammlung

(2) Einberufung der Hauptversammlung

(3) Wahl der Personen, die für die Überprüfung des Protokolls und für die
Überwachung der Stimmenzählung zuständig sind

(4) Aufzeichnung der Rechtmäßigkeit der Hauptversammlung

(5) Protokollierung der Mitgliederpräsenz und Verabschiedung der
Abstimmungsliste

(6) Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Berichts des Board of
Directors und des Prüfungsberichts des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2014

Bericht des Vorstandsvorsitzenden

(7) Feststellung des Jahresabschlusses

(8) Beschlussfassung zur Verwendung des Bilanzgewinns sowie zur Ausschüttung
einer Dividende

Der Bilanzgewinn der Ferratum Oyj für das Geschäftsjahr 2014 belief sich auf EUR
9.387.479. Das  ausschüttungsfähige  Eigenkapital  der Muttergesellschaft belief
sich am Ende des Geschäftsjahres 2014 auf EUR 5.933.433.

Das  Board of Directors schlägt vor,  dass die Gesellschaft keine Dividenden aus
den Gewinnrücklagen ausschütten wird. Ferner schlägt das Board of Directors vor,
dass  EUR 0,05 pro Aktie aus den  Mitteln der freien Eigenkapitalrücklage an die
Aktionäre  als  Kapitalrückzahlung  ausgeschüttet  werden.  Das entspricht einer
gesamten    Kapitalrückzahlung    von    EUR    1.078.888; es    erfolgt   keine
Kapitalrückzahlung  auf Aktien,  die von  der Muttergesellschaft selbst gehalten
werden.

Verglichen  mit dem  Abschluss des  Geschäftsjahres 2014 sind keine wesentlichen
Veränderungen  der Finanzlage des Unternehmens eingetreten. Die Liquiditätsbasis
des   Unternehmens   ist  solide  und  nach  Angaben  des  Board  gefährdet  die
vorgeschlagene Kapitalrückzahlung die Zahlungsfähigkeit des Unternehmens nicht.

Die   Ausschüttung   wird   an   Aktionäre   gezahlt,   die   am   Stichtag  der
Dividendenausschüttung,   das   ist  der  4. Juni  2015, im  Aktienregister  der
Gesellschaft  registriert sind. Das Aktienregister  wird durch Euroclear Finland
Ltd geführt. Die Kapitalrückzahlung erfolgt am 11. Juni 2015.

(9) Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Board of Directors
und des Vorstandsvorsitzenden

(10) Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder des Board of Directors

Der  Prüfungsausschuss des Board of Directors schlägt vor, dass der Vorstand des
Boards eine monatliche Vergütung in Höhe von EUR 2.000 erhält und die Mitglieder
des  Boards  eine  monatliche  Vergütung  von  EUR  1.500 erhalten.  Ferner wird
vorgeschlagen,  dass keine Vergütung an  diejenigen Mitglieder gezahlt wird, die
Mitarbeiter  oder Geschäftsführer  der Gesellschaft  oder Tochterunternehmen der
Gesellschaft sind.

(11) Beschlussfassung über die Vergütung der Wirtschaftsprüfer

Der   Prüfungsausschuss   des   Board   of   Directors  schlägt  vor,  dass  der
Wirtschaftsprüfer  angemessen, entsprechend der Rechnung des Wirtschaftsprüfers,
vergütet wird. Die Rechnung wird durch die Gesellschaft genehmigt.

(12) Beschlussfassung über die Anzahl der Mitglieder des Board of Directors

Das  Board of Directors schlägt vor, dass die Anzahl der Mitglieder des Board of
Directors von fünf (5) ordentlichen Mitgliedern bestätigt wird.

(13) Wahl der Mitglieder des Board of Directors und des Vorstands

Das  Board of Directors  schlägt, in Übereinstimmung  mit deren Zustimmung, vor,
die  folgenden  Personen  als  Mitglieder  des  Board  für  den Zeitraum bis zur
nächsten  Hauptversammlung zu wählen:  Erik Ferm als  Vorsitzender, Jorma Jokela
als stellvertretender Vorsitzender und Pieter van Groos, Lea Liigus sowie Juhani
Vanhala als ordentliche Mitglieder.

Die Lebensläufe der vorgeschlagenen Mitglieder des Board of Directors werden auf
der  Internetseite  der  Gesellschaft  unter www.ferratumgroup.com zur Verfügung
stehen.

(14) Bestellung des Wirtschaftsprüfers

Der  Prüfungsausschuss des Board of Directors  schlägt vor, dass die zugelassene
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft  PricewaterhouseCoopers  Oy,  welche  APA  Mikko
Nieminen  als verantwortlichen  Wirtschaftsprüfer ernannt  hat, für den Zeitraum
bis  zur  nächsten  Hauptversammlung  als  Wirtschaftsprüfer  bestellt wird. Der
ausgewählte Wirtschaftsprüfer hat sein Einverständnis zur Wahl gegeben.

(15) Schließung der Hauptversammlung

2 UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG

Die Vorschläge des Board of Directors und seinen Ausschüssen im Zusammenhang mit
den Tagesordnungspunkten der Hauptversammlung sowie die Einladung stehen auf der
Internetseite der Ferratum Oyj unter www.ferratumgroup.com zur Verfügung.

Der  Geschäftsbericht der  Ferratum Oyj,  der sich  aus dem  Jahresabschluss der
Gesellschaft,  dem Bericht  des Board  of Directors  und dem Prüfungsbericht des
Abschlussprüfers zusammensetzt, steht auf der Internetseite der Ferratum Oyj zur
Verfügung.

Die    Vorschläge   für   die   Entscheidungen   zu   Tagesordnungspunkten   der
Hauptversammlung sowie die Jahresabschlüsse stehen auch auf der Hauptversammlung
zur Verfügung.

Kopien dieser Dokumente und dieser Einladung werden auf Anfrage hin an Aktionäre
versendet.  Das Protokoll  der Hauptversammlung  wird auf  der Internetseite der
Ferratum Oyj spätestens am 16. Juni 2015 zur Verfügung gestellt.

3 HINWEISE FÜR DIE TEILNEHMER DER HAUPTVERSAMMLUNG

3.1 Aktionäre, die bei Euroclear Finland registriert sind

Zur  Teilnahme an der  Hauptversammlung sind alle  Aktionäre berechtigt, die zum
21. Mai 2015 im Unternehmensregister der Gesellschaft bei Euroclear Finland Ltd.
eingetragen   sind.   Eine  Aktionär/in,  dessen/deren  Aktien  in  seinem/ihrem
persönlichen Depot im Buchungssystem der Euroclear Finland Ltd registriert sind,
ist im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen.

Aktionäre  mit Aktien, die bei Euroclear Finland Ltd registriert sind und die an
der  Hauptversammlung teilnehmen  möchten, müssen  sich für die Hauptversammlung
spätestens   am  25. Mai  2015 um  12.00 Uhr  (Frankfurt  time)  anmelden.  Eine
Anmeldung kann erfolgen:

(a) über die Internetseite des Unternehmens: www.ferratumgroup.com;

(b) per Telefon +358 40 7248247 (Montag bis Freitag 9.00 Uhr - 15.00 Uhr
(deutsche Zeit));

(c) per E-Mail ir@ferratum.com;

(d) per Telefax +358 20 7411614; oder

(e) auf postalischem Weg an Ferratum Oyj, z.H.: "Annual General Meeting",
Ratamestarinkatu 11 A 00520, Helsinki, Finland.

In  Verbindung mit der  Anmeldung muss der  Aktionär/die Aktionärin seinen/ihren
Namen,  die persönliche  Identifikationsnummer oder  den Business Identity Code,
die    Adresse    sowie    Telefonnummer   und   den   Namen   eines   möglichen
Stimmrechtsvertreters  angeben. Die  persönlichen Daten  werden von Ferratum Oyj
ausschließlich für die Zwecke der Hauptversammlung verwendet.

3.2 Treuhänderisch registrierte Aktionäre

Treuhänderisch  registrierte Aktionäre  haben das  Recht an der Hauptversammlung
teilzunehmen,  sofern  sie  am  Stichtag  der  Hauptversammlung, d.h. am 21. Mai
2015, Aktien  halten und dazu berechtigt sind im Aktienregister der Gesellschaft
eingetragen  zu sein, das von Euroclear Finland  Ltd. geführt wird. Das Recht an
der  Hauptversammlung teilzunehmen  erfordert außerdem,  dass die  Aktionäre auf
Basis  solcher Aktien spätestens am 28. Mai 2015 um 10:00 Uhr (Helsinki Zeit) im
Temporary Shareholder's Register bei Euroclear Finland Ltd. eingetragen sind. Im
Fall  von treuhänderisch registrierten Aktien,  berechtigt eine Registrierung im
Temporary Shareholder's Register bei Euroclear Finland Ltd. zur Teilnahme an der
Hauptversammlung.

Inhaber von treuhänderisch registrierten Aktien sind angewiesen unverzüglich die
erforderlichen  Anweisungen bezüglich der Eintragung  in das Aktienregisters der
Gesellschaft,  die  Dokumente  zur  Erteilung  der  Stimmrechtsvollmacht und die
Unterlagen  zur Registrierung  für die  Hauptversammlung von  der Depotführenden
Bank  anzufordern. Um als Inhaber von treuhänderisch registrierten Aktien an der
Hauptversammlung  teilzunehmen, muss die Kontoverwaltung der Depotführenden Bank
den  Halter der  treuhänderisch registrierten  Aktien im Temporary Shareholder's
Register  der Gesellschaft spätestens zum oben angegebenen Zeitpunkt eingetragen
haben.

3.3 Stimmrechtsvertreter und Bevollmächtigung

Ein  Aktionär/Eine Aktionärin kann  an der Hauptversammlung  teilnehmen und dort
von  seinem/ihrem Stimmrecht  durch einen  Stimmrechtsvertreter Gebrauch machen.
Ein  Stimmrechtsvertreter muss eine datierte  Vollmacht vorlegen oder auf andere
zuverlässige   Weise   sein/ihr   Recht   darlegen,   den   Aktionär   auf   der
Hauptversammlung vertreten zu können.

Wenn  ein Aktionär  an der  Hauptversammlung durch  mehrere Stimmrechtsvertreter
vertreten   wird,   die   die   Anteile   des  Aktionärs  auf  unterschiedlichen
Wertpapierkonten  repräsentieren, müssen die Aktien,  welche von jedem einzelnen
Stimmrechtsvertreter  repräsentiert werden, in  Verbindung mit der Registrierung
zur Hauptversammlung aufgeführt werden.

Ein  Formular einer Vollmacht  ist auf der  Internetseite der Gesellschaft unter
www.ferratumgroup.com  hinterlegt und steht den  Aktionären somit zur Verfügung.
Es  ist  nicht  notwendig  das  auf  der  Internetseite  zur Verfügung gestellte
Formular zu verwenden.

Eine  mögliche  Vollmachtserteilung  muss  der  Ferratum  Oyj,  "Annual  General
Meeting",   Ratamestarinkatu  11 A  00520, Helsinki,  Finland  vor  dem  letzten
Registrierungsdatum im Original vorliegen.

3.4 Andere Anweisungen und Informationen

Gemäß § 5, Absatz 25 des finnischen Gesetzes über Kapitalgesellschaften (Finnish
Companies  Act), hat  ein Aktionär,  der an  der Hauptversammlung teilnimmt, das
Recht,  Auskunft  über  Angelegenheiten  im  Hinblick  auf  die Tagesordnung der
Hauptversammlung einzuholen.

Am  Tag  der  Einladung  zur  Hauptversammlung,  am  12. Mai  2015, beträgt  die
Gesamtzahl  der Aktien der  Ferratum Oyj 21.723.960. Ferratum  Oyj hält 146.200
Aktien als eigene Aktien. Entsprechend liegt die Zahl der Stimmrechte für die im
Umlauf befindlichen Aktien bei 21.577.760.

                           -------------------------

                             Helsinki, 12. Mai 2015

                                  FERRATUM OYJ

                             Das Board of Directors

                           ENDE DER AD-HOC-MITTEILUNG



Über Ferratum Group:

Die  finnische  Ferratum  Group,  ein  Pionier  für mobile Konsumentenkredite in
Europa,  bietet Privatpersonen kurzfristige Konsumentenkredite. Über die Nutzung
digitaler  Medien können Kunden von Ferratum  Verbraucherkredite in Höhe von 25
EUR  bis 2.000 EUR beantragen. Das von Gründer Jorma Jokela geführte Unternehmen
ist seit der Gründung im Jahr 2005 schnell gewachsen: Ferratum hat 1,0 Millionen
existierende  und ehemalige Kunden,  denen mindestens ein  Kredit gewährt wurde.
Insgesamt  besteht  die  Datenbank  aus  2,8 Millionen  Benutzerkonten (zum 31.
Dezember  2014). Ferratum ist  in 21 Ländern  (inklusive Norwegen)  weltweit mit
lokalem  operativem  Geschäftsbetrieb  tätig  und  beschäftigte zum 31. Dezember
2014 383 Mitarbeiter.


Kontakt:

Ferratum Group
Dr. Clemens Krause, CFO
T: +49 30 88715308
F: +49 30 88715309
M: clemens.krause@ferratum.com

Ferratum Group
Paul Wasastjerna
Head of Investor Relations
T: +358 40 7248247
F: +358 20 741 1614
M: paul.wasastjerna@ferratum.com

cometis AG
Henryk Deter | Mariana Kuhn
T: +49 611 20 58 55-61
F: +49 611 20 58 55-66
M: kuhn@cometis.de

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