2016-03-31 17:51:29 CEST

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REGULATED INFORMATION

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Ferratum Oyj - Einladung zur Jahreshauptversammlung

FERRATUM OYJ : Mitteilung zur Einberufung der Jahreshauptversammlung der Ferratum Oyj


Helsinki/Berlin,  31. März 2016 - Ferratum Oyj (ISIN: FI4000106299, WKN: A1W9NS)
("Ferratum")  veröffentlicht diese  Mitteilung gem.  § 8, Abs.  5 des Finnischen
Wertpapiermarktgesetzes.

MITTEILUNG ZUR EINBERUFUNG DER JAHRESHAUPTVERSAMMLUNG DER FERRATUM OYJ

Die Aktionäre der Ferratum Oyj werden hiermit zur Hauptversammlung der
Gesellschaft eingeladen. Die Hauptversammlung findet am 26. April 2016 im
MesseTurm, in der Friedrich-Ebert-Anlage 49, 60308 Frankfurt am Main, statt und
beginnt um 10.30 Uhr (deutscher Zeit). Der Einlass der zur Hauptversammlung
registrierten Personen beginnt um 9.30 Uhr (deutscher Zeit).

Die Hauptversammlung wird in englischer Sprache abgehalten.

1 TAGESORDNUNG DER HAUPTVERSAMMLUNG

Auf der Hauptversammlung werden die folgenden Tagesordnungspunkte behandelt:

(1) Eröffnung der Hauptversammlung

(2) Einberufung der Hauptversammlung

(3) Wahl der Personen, die für die Überprüfung des Protokolls und für die
Überwachung der Stimmenzählung zuständig sind

(4) Aufzeichnung der Rechtmäßigkeit der Hauptversammlung

(5) Führung der Präsenzliste während der Hauptversammlung und Verabschiedung der
Abstimmungsliste

(6) Vorlage des Jahresabschlusses, einschließlich des Konzernabschlusses, des
Berichts des Board of Directors und des Prüfungsberichts des Abschlussprüfers
für das Geschäftsjahr 2015

Bericht des CEO

(7) Feststellung des Jahresabschlusses

(8) Beschlussfassung zur Verwendung des Bilanzgewinns sowie zur Ausschüttung
einer Dividende

Der Bilanzgewinn der Ferratum Oyj für das Geschäftsjahr 2015 belief sich auf EUR
3.270.709. Das ausschüttungsfähige Eigenkapital der Muttergesellschaft belief
sich am Ende des Geschäftsjahres auf EUR 51.539.170.

Das Board of Directors schlägt der Hauptversammlung vor, dass die Gesellschaft
eine Dividende von EUR 0,10 pro Aktie an die Aktionäre für das zum 31. Dezember
2015 endende Geschäftsjahr ausschüttet. Das entspricht einer Dividende von EUR
2.157.776. Das ausschüttungsfähige Eigenkapital würde sich anschließend auf EUR
49.381.394 belaufen. Für Aktien, die von der Muttergesellschaft selbst gehalten
werden, wird keine Dividende ausgeschüttet.

Verglichen mit dem Abschluss des Geschäftsjahres 2015 sind keine wesentlichen
Veränderungen der Finanzlage der Gesellschaft eingetreten. Die Liquiditätsbasis
der Gesellschaft ist solide. Nach Einschätzung des Board of Directors stellt die
vorgeschlagene Zahlung der Dividende keine Gefährdung der Zahlungsfähigkeit der
Gesellschaft dar.

Die Dividende wird an die Aktionäre ausgeschüttet, die am Stichtag der
Dividendenausschüttung, d.h. am 28. April 2016, im Aktienregister der
Gesellschaft registriert sind. Das Aktienregister wird durch Euroclear Finland
Ltd geführt. Die Dividende wird am 6. Mai 2016 ausgezahlt.

(9) Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Board of Directors
und des CEO

(10) Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder des Board of Directors

Der Vergütungsausschuss (Remuneration Committee) des Board of Directors schlägt
vor, dass der Vorsitzende des Board of Directors eine monatliche Vergütung in
Höhe von EUR 2.000 erhält und die weiteren Mitglieder des Board of Directors
eine monatliche Vergütung in Höhe von EUR 1.500 erhalten. Ferner wird
vorgeschlagen, dass keine Vergütung an diejenigen Mitglieder gezahlt wird, die
Mitarbeiter oder Geschäftsführer der Gesellschaft oder eines Tochterunternehmens
der Gesellschaft sind.

(11) Beschlussfassung über die Vergütung der Wirtschaftsprüfer

Der Prüfungsausschuss (Audit Committee) des Board of Directors schlägt vor, dass
der Wirtschaftsprüfer angemessen, entsprechend der vom Wirtschaftsprüfer
gestellten und von der Gesellschaft zu genehimgten Rechnung, vergütet wird.

(12) Beschlussfassung über die Anzahl der Mitglieder des Board of Directors

Das Board of Directors schlägt vor, dass die Anzahl der Mitglieder des Board of
Directors von sechs (6) ordentlichen Mitgliedern bestätigt wird.

(13) Wahl der Mitglieder, des Vorsitzenden und des stellvertretenden
Vorsitzenden des Board of Directors

Das Board of Directors schlägt vor, die folgenden Personen, mit deren
Zustimmung, als Mitglieder des Board of Directors für den Zeitraum bis zur
nächsten Hauptversammlung wiederzuwählen: Pieter van Groos als Vorsitzender,
Jorma Jokela als stellvertretender Vorsitzender und Erik Ferm, Lea Liigus und
Juhani Vanhala als ordentliche Mitglieder. Zudem soll Jouni Hakanen zum neuen
ordentlichen Mitglied des Board of Directors gewählt werden.

Die Lebensläufe der vorgeschlagenen Mitglieder des Board of Directors können auf
der Website der Gesellschaft unter www.ferratumgroup.com eingesehen werden.

(14) Bestellung des Wirtschaftsprüfers

Der Prüfungsausschuss (Audit Committee) des Board of Directors schlägt vor, dass
die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers Oy, welche APA Mikko
Nieminen als verantwortlichen Wirtschaftsprüfer ernannt hat, für den Zeitraum
bis zur nächsten Hauptversammlung als Wirtschaftsprüfer bestellt wird. Der
ausgewählte Wirtschaftsprüfer hat sein Einverständnis zur Wahl gegeben.

(15) Kapitalerhöhung

Das Board of Directors schlägt eine Erhöhung des Stammkapitals der Ferratum Oyj
um EUR 30.000.000, d. h. von EUR 10.133.560 auf EUR 40.133.560, vor. Diese soll
durch die Übertragung von Vermögenswerten aus der Kapitalrücklage (Reserves of
unrestricted Equity)  auf das Stammkapital erfolgen (Kapitalerhöhung aus
Rücklagen).

Die Kapitalerhöhung wird zur Optimierung der Eigenkapitalstruktur der Ferratum
Oyi beitragen und stärkt das nicht frei verfügbare Eigenkapital (restricted
capital base).

(16) Ermächtigung des Board of Directors zur Übertragung von Aktien welche von
der Gesellschaft selbst gehalten werden (Own Shares)

Das Board of Directors schlägt vor, dass die Hauptversammlung das Board of
Directors ermächtigt, über eine Aktienausgabe durch Übertragung von der
Gesellschaft selbst gehaltener Aktien zu entscheiden. Gemäß dieser Ermächtigung
sollen höchstens 146.200 eigene Aktien ausgegeben werden können. Der
vorgeschlagene Höchstbetrag entspricht ungefähr 0,7 Prozent der Gesamtzahl der
Aktien des Unternehmens. Gemäß dieser Ermächtigung ist das Board of Directors zu
einer Ausgabe dieser Aktien unter Ausschluss von Bezugsrechten der Aktionäre an
Investoren berechtigt. Die erteilte Ermächtigung kann ganz oder in Teilen zu
jedem Zweck, über den das Board of Directors einen Beschluss fasst, ausgeübt
werden.

Die Ermächtigung soll bis zur nächsten Hauptversammlung gelten, längstens jedoch
bis zum 30. Juni 2017.

(17) Schließung der Hauptversammlung

2 UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG

Die Vorschläge des Board of Directors und seiner Ausschüsse im Zusammenhang mit
den Tagesordnungspunkten der Hauptversammlung sowie dieser Mitteilung finden
sich auf der Website der Ferratum Oyj unter www.ferratumgroup.com.

Der Geschäftsbericht der Ferratum Oyj, einschließlich dem Jahresabschluss, dem
Bericht des Board of Directors und dem Prüfungsbericht des Abschlussprüfers, ist
auf der oben angegebenen Website der Ferratum Oyj abrufbar.

Die Vorschläge für die Beschlüsse zu den Tagesordnungspunkten der
Hauptversammlung sowie die Jahresabschlüsse liegen auch bei der Hauptversammlung
aus.

Kopien dieser Dokumente und dieser Mitteilung werden auf Anfrage an die
Aktionäre versendet. Das Protokoll der Hauptversammlung wird spätestens am 10.
Mai 2016 auf der Website der Ferratum Oyj abrufbar sein.

3 HINWEISE FÜR DIE TEILNEHMER DER HAUPTVERSAMMLUNG

3.1 Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind

Alle Aktionäre, die zum 14. April 2016 im Aktienregister der Gesellschaft bei
Euroclear Finland Ltd eingetragen sind, sind zur Teilnahme an der
Hauptversammlung berechtigt. Ein/e Aktionär/-in, dessen/deren Aktien in
seinem/ihrem persönlichen Depot im Buchungssystem der Euroclear Finland Ltd
registriert sind, ist im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen.

Aktionäre mit Aktien, die im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind,
und die an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, müssen sich für die
Hauptversammlung bis spätestens 21. April 2016 um 15.00 Uhr (deutsche Zeit)
anmelden. Die Anmeldung kann auf folgenden Wegen erfolgen:

(a) über die Website der Gesellschaft: www.ferratumgroup.com;

(b) telefonisch: +358 40 7248247 (Montag bis Freitag 9.00 Uhr - 15.00 Uhr
(deutsche Zeit);

(c) per E-Mail an ir@ferratum.com;

(d) per Telefax an +358 20 7411614; oder

(e) auf postalischem Weg an Ferratum Oyj, z. H.: "Annual General Meeting",
Ratamestarinkatu 11 A 00520, Helsinki, Finland.

In Verbindung mit der Anmeldung muss der Aktionär/die Aktionärin seinen/ihren
Namen, die persönliche Identifikationsnummer oder den Business Identity Code,
die Adresse sowie Telefonnummer und den Namen eines möglichen
Stimmrechtsvertreters und dessen persönliche Identifikationsnummer angeben. Die
persönlichen Daten werden von Ferratum Oyj ausschließlich für die Zwecke der
Hauptversammlung verwendet sowie für die Bearbeitung der entsprechenden
Anmeldungen.

3.2 Treuhänderisch registrierte Aktionäre

Treuhänderisch registrierte Aktionäre haben das Recht, an der Hauptversammlung
teilzunehmen, sofern sie am Stichtag der Hauptversammlung, d.h. am 14. April
2016, Aktien halten und dazu berechtigt sind, im Aktienregister der Gesellschaft
eingetragen zu sein, das von Euroclear Finland Ltd geführt wird. Das Recht an
der Hauptversammlung teilzunehmen erfordert außerdem, dass die Aktionäre auf
Basis solcher Aktien spätestens am 21. April 2016 um 9.00 Uhr (deutscher Zeit)
im Temporary Shareholder's Register bei Euroclear Finland Ltd eingetragen sind.
Im Fall von treuhänderisch registrierten Aktien berechtigt eine Registrierung im
Temporary Shareholder's Register bei Euroclear Finland Ltd zur Teilnahme an der
Hauptversammlung.

Inhabern von treuhänderisch registrierten Aktien wird empfohlen, unverzüglich
die erforderlichen Anweisungen bezüglich der Eintragung in das Aktienregister
der Gesellschaft, die Dokumente zur Erteilung der Stimmrechtsvollmacht und die
Unterlagen zur Registrierung für die Hauptversammlung von ihrer depotführenden
Bank anzufordern. Um als Inhaber von treuhänderisch registrierten Aktien an der
Hauptversammlung teilnehmen zu können, muss die Kontoverwaltung der
depotführenden Bank den Halter der treuhänderisch registrierten Aktien im
Temporary Shareholder's Register der Gesellschaft spätestens zum oben
angegebenen Zeitpunkt eingetragen haben.

3.3 Stimmrechtsvertreter und Bevollmächtigung

Ein Aktionär/eine Aktionärin kann an der Hauptversammlung teilnehmen und dort
von seinem/ihrem Stimmrecht durch einen Stimmrechtsvertreter Gebrauch machen.
Stimmrechtsvertreter müssen eine datierte Vollmacht vorlegen oder auf andere
vertrauliche Weise nachweisen, dass sie berechtigt sind, den Aktionär/die
Aktionärin auf der Hauptversammlung zu vertreten.

Wenn ein Aktionär/eine Aktionärin an der Hauptversammlung durch mehrere
Stimmrechtsvertreter vertreten wird, die die Anteile des Aktionärs auf
unterschiedlichen Wertpapierkonten repräsentieren, müssen die Aktien, welche von
jedem einzelnen Stimmrechtsvertreter repräsentiert werden, in Verbindung mit der
Anmeldung zur Hauptversammlung aufgeführt werden.

Ein Vollmachtsformular ist auf der Website der Gesellschaft unter
www.ferratumgroup.com abrufbar. Dieses Formular wird den Aktionären online zur
einfachen Handhabung zur Verfügung gestellt, es muss jedoch nicht verwendet
werden.

Vollmachtserteilungen müssen der Ferratum Oyj, "Annual General Meeting",
Ratamestarinkatu 11 A 00520, Helsinki, Finland, vor dem letzten Anmeldetag im
Original vorliegen.

3.4 Weitere Anweisungen und Informationen

Gemäß § 5, Absatz 25 des finnischen Gesetzes über Kapitalgesellschaften (Finnish
Companies Act) hat ein Aktionär, der an der Hauptversammlung teilnimmt, das
Recht, Auskunft über Angelegenheiten im Hinblick auf die Tagesordnung der
Hauptversammlung einzuholen.

Am Tag der Einladung zur Hauptversammlung, am 31. März 2016, beträgt die
Gesamtanzahl der Aktien der Ferratum Oyj 21.723.960. Auf jede Aktie entfällt
eine Stimme. Ferratum Oyj hält 146.200 Aktien als eigene Aktien. Entsprechend
liegt die Zahl der Stimmrechte für die im Umlauf befindlichen Aktien bei
21.577.760.



                           -------------------------
                            Helsinki, 31. März 2016
                                  FERRATUM OYJ
                             Das Board of Directors


Über Ferratum Group:

Die  finnische  Ferratum  Group,  ein  Pionier  für mobile Konsumentenkredite in
Europa,  bietet Privatpersonen kurzfristige Konsumentenkredite. Über die Nutzung
digitaler  Medien können Kunden von Ferratum  Verbraucherkredite in Höhe von 25
EUR    bis   3.000 EUR   beantragen.   Zudem   bietet   Ferratum   erfolgreichen
Kleinunternehmen Ratenkredite mit einer Laufzeit von sechs bis zwölf Monaten an.
Das  von Gründer Jorma Jokela geführte Unternehmen ist seit der Gründung im Jahr
2005 schnell  gewachsen: Ferratum  hat mehr  als 1,2 Millionen  existierende und
ehemalige  Kunden, denen mindestens ein  Kredit gewährt wurde. Insgesamt besteht
die Datenbank aus 3,7 Millionen Benutzerkonten (zum 31. Dezember 2015). Ferratum
ist in 23 Ländern weltweit mit lokalem operativem Geschäftsbetrieb tätig.


Kontakt:

Ferratum Group
Dr. Clemens Krause, CFO
T: +49 30 88715308
F: +49 30 88715309
M: clemens.krause@ferratum.com

Ferratum Group
Paul Wasastjerna
Head of Investor Relations
T: +358 40 7248247
F: +358 20 741 1614
M: paul.wasastjerna@ferratum.com

cometis AG
Henryk Deter | Mariana Kuhn
T: +49 611 20 58 55-61
F: +49 611 20 58 55-66
M: kuhn@cometis.de

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