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2016-03-31 17:51:29 CEST 2016-03-31 17:51:29 CEST REGULATED INFORMATION Ferratum Oyj - Einladung zur JahreshauptversammlungFERRATUM OYJ : Mitteilung zur Einberufung der Jahreshauptversammlung der Ferratum OyjHelsinki/Berlin, 31. März 2016 - Ferratum Oyj (ISIN: FI4000106299, WKN: A1W9NS) ("Ferratum") veröffentlicht diese Mitteilung gem. § 8, Abs. 5 des Finnischen Wertpapiermarktgesetzes. MITTEILUNG ZUR EINBERUFUNG DER JAHRESHAUPTVERSAMMLUNG DER FERRATUM OYJ Die Aktionäre der Ferratum Oyj werden hiermit zur Hauptversammlung der Gesellschaft eingeladen. Die Hauptversammlung findet am 26. April 2016 im MesseTurm, in der Friedrich-Ebert-Anlage 49, 60308 Frankfurt am Main, statt und beginnt um 10.30 Uhr (deutscher Zeit). Der Einlass der zur Hauptversammlung registrierten Personen beginnt um 9.30 Uhr (deutscher Zeit). Die Hauptversammlung wird in englischer Sprache abgehalten. 1 TAGESORDNUNG DER HAUPTVERSAMMLUNG Auf der Hauptversammlung werden die folgenden Tagesordnungspunkte behandelt: (1) Eröffnung der Hauptversammlung (2) Einberufung der Hauptversammlung (3) Wahl der Personen, die für die Überprüfung des Protokolls und für die Überwachung der Stimmenzählung zuständig sind (4) Aufzeichnung der Rechtmäßigkeit der Hauptversammlung (5) Führung der Präsenzliste während der Hauptversammlung und Verabschiedung der Abstimmungsliste (6) Vorlage des Jahresabschlusses, einschließlich des Konzernabschlusses, des Berichts des Board of Directors und des Prüfungsberichts des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015 Bericht des CEO (7) Feststellung des Jahresabschlusses (8) Beschlussfassung zur Verwendung des Bilanzgewinns sowie zur Ausschüttung einer Dividende Der Bilanzgewinn der Ferratum Oyj für das Geschäftsjahr 2015 belief sich auf EUR 3.270.709. Das ausschüttungsfähige Eigenkapital der Muttergesellschaft belief sich am Ende des Geschäftsjahres auf EUR 51.539.170. Das Board of Directors schlägt der Hauptversammlung vor, dass die Gesellschaft eine Dividende von EUR 0,10 pro Aktie an die Aktionäre für das zum 31. Dezember 2015 endende Geschäftsjahr ausschüttet. Das entspricht einer Dividende von EUR 2.157.776. Das ausschüttungsfähige Eigenkapital würde sich anschließend auf EUR 49.381.394 belaufen. Für Aktien, die von der Muttergesellschaft selbst gehalten werden, wird keine Dividende ausgeschüttet. Verglichen mit dem Abschluss des Geschäftsjahres 2015 sind keine wesentlichen Veränderungen der Finanzlage der Gesellschaft eingetreten. Die Liquiditätsbasis der Gesellschaft ist solide. Nach Einschätzung des Board of Directors stellt die vorgeschlagene Zahlung der Dividende keine Gefährdung der Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft dar. Die Dividende wird an die Aktionäre ausgeschüttet, die am Stichtag der Dividendenausschüttung, d.h. am 28. April 2016, im Aktienregister der Gesellschaft registriert sind. Das Aktienregister wird durch Euroclear Finland Ltd geführt. Die Dividende wird am 6. Mai 2016 ausgezahlt. (9) Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Board of Directors und des CEO (10) Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder des Board of Directors Der Vergütungsausschuss (Remuneration Committee) des Board of Directors schlägt vor, dass der Vorsitzende des Board of Directors eine monatliche Vergütung in Höhe von EUR 2.000 erhält und die weiteren Mitglieder des Board of Directors eine monatliche Vergütung in Höhe von EUR 1.500 erhalten. Ferner wird vorgeschlagen, dass keine Vergütung an diejenigen Mitglieder gezahlt wird, die Mitarbeiter oder Geschäftsführer der Gesellschaft oder eines Tochterunternehmens der Gesellschaft sind. (11) Beschlussfassung über die Vergütung der Wirtschaftsprüfer Der Prüfungsausschuss (Audit Committee) des Board of Directors schlägt vor, dass der Wirtschaftsprüfer angemessen, entsprechend der vom Wirtschaftsprüfer gestellten und von der Gesellschaft zu genehimgten Rechnung, vergütet wird. (12) Beschlussfassung über die Anzahl der Mitglieder des Board of Directors Das Board of Directors schlägt vor, dass die Anzahl der Mitglieder des Board of Directors von sechs (6) ordentlichen Mitgliedern bestätigt wird. (13) Wahl der Mitglieder, des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden des Board of Directors Das Board of Directors schlägt vor, die folgenden Personen, mit deren Zustimmung, als Mitglieder des Board of Directors für den Zeitraum bis zur nächsten Hauptversammlung wiederzuwählen: Pieter van Groos als Vorsitzender, Jorma Jokela als stellvertretender Vorsitzender und Erik Ferm, Lea Liigus und Juhani Vanhala als ordentliche Mitglieder. Zudem soll Jouni Hakanen zum neuen ordentlichen Mitglied des Board of Directors gewählt werden. Die Lebensläufe der vorgeschlagenen Mitglieder des Board of Directors können auf der Website der Gesellschaft unter www.ferratumgroup.com eingesehen werden. (14) Bestellung des Wirtschaftsprüfers Der Prüfungsausschuss (Audit Committee) des Board of Directors schlägt vor, dass die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers Oy, welche APA Mikko Nieminen als verantwortlichen Wirtschaftsprüfer ernannt hat, für den Zeitraum bis zur nächsten Hauptversammlung als Wirtschaftsprüfer bestellt wird. Der ausgewählte Wirtschaftsprüfer hat sein Einverständnis zur Wahl gegeben. (15) Kapitalerhöhung Das Board of Directors schlägt eine Erhöhung des Stammkapitals der Ferratum Oyj um EUR 30.000.000, d. h. von EUR 10.133.560 auf EUR 40.133.560, vor. Diese soll durch die Übertragung von Vermögenswerten aus der Kapitalrücklage (Reserves of unrestricted Equity) auf das Stammkapital erfolgen (Kapitalerhöhung aus Rücklagen). Die Kapitalerhöhung wird zur Optimierung der Eigenkapitalstruktur der Ferratum Oyi beitragen und stärkt das nicht frei verfügbare Eigenkapital (restricted capital base). (16) Ermächtigung des Board of Directors zur Übertragung von Aktien welche von der Gesellschaft selbst gehalten werden (Own Shares) Das Board of Directors schlägt vor, dass die Hauptversammlung das Board of Directors ermächtigt, über eine Aktienausgabe durch Übertragung von der Gesellschaft selbst gehaltener Aktien zu entscheiden. Gemäß dieser Ermächtigung sollen höchstens 146.200 eigene Aktien ausgegeben werden können. Der vorgeschlagene Höchstbetrag entspricht ungefähr 0,7 Prozent der Gesamtzahl der Aktien des Unternehmens. Gemäß dieser Ermächtigung ist das Board of Directors zu einer Ausgabe dieser Aktien unter Ausschluss von Bezugsrechten der Aktionäre an Investoren berechtigt. Die erteilte Ermächtigung kann ganz oder in Teilen zu jedem Zweck, über den das Board of Directors einen Beschluss fasst, ausgeübt werden. Die Ermächtigung soll bis zur nächsten Hauptversammlung gelten, längstens jedoch bis zum 30. Juni 2017. (17) Schließung der Hauptversammlung 2 UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG Die Vorschläge des Board of Directors und seiner Ausschüsse im Zusammenhang mit den Tagesordnungspunkten der Hauptversammlung sowie dieser Mitteilung finden sich auf der Website der Ferratum Oyj unter www.ferratumgroup.com. Der Geschäftsbericht der Ferratum Oyj, einschließlich dem Jahresabschluss, dem Bericht des Board of Directors und dem Prüfungsbericht des Abschlussprüfers, ist auf der oben angegebenen Website der Ferratum Oyj abrufbar. Die Vorschläge für die Beschlüsse zu den Tagesordnungspunkten der Hauptversammlung sowie die Jahresabschlüsse liegen auch bei der Hauptversammlung aus. Kopien dieser Dokumente und dieser Mitteilung werden auf Anfrage an die Aktionäre versendet. Das Protokoll der Hauptversammlung wird spätestens am 10. Mai 2016 auf der Website der Ferratum Oyj abrufbar sein. 3 HINWEISE FÜR DIE TEILNEHMER DER HAUPTVERSAMMLUNG 3.1 Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind Alle Aktionäre, die zum 14. April 2016 im Aktienregister der Gesellschaft bei Euroclear Finland Ltd eingetragen sind, sind zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt. Ein/e Aktionär/-in, dessen/deren Aktien in seinem/ihrem persönlichen Depot im Buchungssystem der Euroclear Finland Ltd registriert sind, ist im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen. Aktionäre mit Aktien, die im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind, und die an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, müssen sich für die Hauptversammlung bis spätestens 21. April 2016 um 15.00 Uhr (deutsche Zeit) anmelden. Die Anmeldung kann auf folgenden Wegen erfolgen: (a) über die Website der Gesellschaft: www.ferratumgroup.com; (b) telefonisch: +358 40 7248247 (Montag bis Freitag 9.00 Uhr - 15.00 Uhr (deutsche Zeit); (c) per E-Mail an ir@ferratum.com; (d) per Telefax an +358 20 7411614; oder (e) auf postalischem Weg an Ferratum Oyj, z. H.: "Annual General Meeting", Ratamestarinkatu 11 A 00520, Helsinki, Finland. In Verbindung mit der Anmeldung muss der Aktionär/die Aktionärin seinen/ihren Namen, die persönliche Identifikationsnummer oder den Business Identity Code, die Adresse sowie Telefonnummer und den Namen eines möglichen Stimmrechtsvertreters und dessen persönliche Identifikationsnummer angeben. Die persönlichen Daten werden von Ferratum Oyj ausschließlich für die Zwecke der Hauptversammlung verwendet sowie für die Bearbeitung der entsprechenden Anmeldungen. 3.2 Treuhänderisch registrierte Aktionäre Treuhänderisch registrierte Aktionäre haben das Recht, an der Hauptversammlung teilzunehmen, sofern sie am Stichtag der Hauptversammlung, d.h. am 14. April 2016, Aktien halten und dazu berechtigt sind, im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen zu sein, das von Euroclear Finland Ltd geführt wird. Das Recht an der Hauptversammlung teilzunehmen erfordert außerdem, dass die Aktionäre auf Basis solcher Aktien spätestens am 21. April 2016 um 9.00 Uhr (deutscher Zeit) im Temporary Shareholder's Register bei Euroclear Finland Ltd eingetragen sind. Im Fall von treuhänderisch registrierten Aktien berechtigt eine Registrierung im Temporary Shareholder's Register bei Euroclear Finland Ltd zur Teilnahme an der Hauptversammlung. Inhabern von treuhänderisch registrierten Aktien wird empfohlen, unverzüglich die erforderlichen Anweisungen bezüglich der Eintragung in das Aktienregister der Gesellschaft, die Dokumente zur Erteilung der Stimmrechtsvollmacht und die Unterlagen zur Registrierung für die Hauptversammlung von ihrer depotführenden Bank anzufordern. Um als Inhaber von treuhänderisch registrierten Aktien an der Hauptversammlung teilnehmen zu können, muss die Kontoverwaltung der depotführenden Bank den Halter der treuhänderisch registrierten Aktien im Temporary Shareholder's Register der Gesellschaft spätestens zum oben angegebenen Zeitpunkt eingetragen haben. 3.3 Stimmrechtsvertreter und Bevollmächtigung Ein Aktionär/eine Aktionärin kann an der Hauptversammlung teilnehmen und dort von seinem/ihrem Stimmrecht durch einen Stimmrechtsvertreter Gebrauch machen. Stimmrechtsvertreter müssen eine datierte Vollmacht vorlegen oder auf andere vertrauliche Weise nachweisen, dass sie berechtigt sind, den Aktionär/die Aktionärin auf der Hauptversammlung zu vertreten. Wenn ein Aktionär/eine Aktionärin an der Hauptversammlung durch mehrere Stimmrechtsvertreter vertreten wird, die die Anteile des Aktionärs auf unterschiedlichen Wertpapierkonten repräsentieren, müssen die Aktien, welche von jedem einzelnen Stimmrechtsvertreter repräsentiert werden, in Verbindung mit der Anmeldung zur Hauptversammlung aufgeführt werden. Ein Vollmachtsformular ist auf der Website der Gesellschaft unter www.ferratumgroup.com abrufbar. Dieses Formular wird den Aktionären online zur einfachen Handhabung zur Verfügung gestellt, es muss jedoch nicht verwendet werden. Vollmachtserteilungen müssen der Ferratum Oyj, "Annual General Meeting", Ratamestarinkatu 11 A 00520, Helsinki, Finland, vor dem letzten Anmeldetag im Original vorliegen. 3.4 Weitere Anweisungen und Informationen Gemäß § 5, Absatz 25 des finnischen Gesetzes über Kapitalgesellschaften (Finnish Companies Act) hat ein Aktionär, der an der Hauptversammlung teilnimmt, das Recht, Auskunft über Angelegenheiten im Hinblick auf die Tagesordnung der Hauptversammlung einzuholen. Am Tag der Einladung zur Hauptversammlung, am 31. März 2016, beträgt die Gesamtanzahl der Aktien der Ferratum Oyj 21.723.960. Auf jede Aktie entfällt eine Stimme. Ferratum Oyj hält 146.200 Aktien als eigene Aktien. Entsprechend liegt die Zahl der Stimmrechte für die im Umlauf befindlichen Aktien bei 21.577.760. ------------------------- Helsinki, 31. März 2016 FERRATUM OYJ Das Board of Directors Über Ferratum Group: Die finnische Ferratum Group, ein Pionier für mobile Konsumentenkredite in Europa, bietet Privatpersonen kurzfristige Konsumentenkredite. Über die Nutzung digitaler Medien können Kunden von Ferratum Verbraucherkredite in Höhe von 25 EUR bis 3.000 EUR beantragen. Zudem bietet Ferratum erfolgreichen Kleinunternehmen Ratenkredite mit einer Laufzeit von sechs bis zwölf Monaten an. Das von Gründer Jorma Jokela geführte Unternehmen ist seit der Gründung im Jahr 2005 schnell gewachsen: Ferratum hat mehr als 1,2 Millionen existierende und ehemalige Kunden, denen mindestens ein Kredit gewährt wurde. Insgesamt besteht die Datenbank aus 3,7 Millionen Benutzerkonten (zum 31. Dezember 2015). Ferratum ist in 23 Ländern weltweit mit lokalem operativem Geschäftsbetrieb tätig. Kontakt: Ferratum Group Dr. Clemens Krause, CFO T: +49 30 88715308 F: +49 30 88715309 M: clemens.krause@ferratum.com Ferratum Group Paul Wasastjerna Head of Investor Relations T: +358 40 7248247 F: +358 20 741 1614 M: paul.wasastjerna@ferratum.com cometis AG Henryk Deter | Mariana Kuhn T: +49 611 20 58 55-61 F: +49 611 20 58 55-66 M: kuhn@cometis.de [HUG#1999384] |
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